Schon an den Winterschnitt gedacht?

Winterschnitt vom 01. Oktober bis 28. Februar

Schon gewusst? Ab dem 1. März gilt ein gesetzliches Verbot (§39 BNATSCHG) für das starke Zurückschneiden oder Entfernen von Hecken, Sträuchern und Bäumen. Dieser Schutz besteht bis Ende September, damit Vögel und andere Tiere während der Brutzeit ungestört bleiben.
 

Wozu der Winterschnitt?

Der Winterschnitt ist entscheidend für die Gesundheit und das Wachstum deiner Pflanzen. Durch gezieltes Schneiden im Winter wird die Bildung neuer Triebe und Blüten im Frühling gefördert. Zudem wird die Pflanze von Krankheiten befreit und die Luftzirkulation verbessert, was das Risiko von Schädlingen und herabfallenden Ästen verringert.
 
 

Du benötigst Hilfe beim Winterschnitt?

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Jens Albert-Dowidat
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